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Enerige & Management > Österreich - Regierung präsentiert „Verfahrensturbo“
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Regierung präsentiert „Verfahrensturbo“
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz sowie Erleichterungen im Verwaltungsverfahrensrecht und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sollen die Energiewende vorantreiben. 
 
Einen sogenannten „Verfahrensturbo“ zur beschleunigten Genehmigung von Infrastrukturvorhaben präsentierten Vertreter der österreichischen Bundesregierung nach deren Sitzung am 23. Juli. Der „Turbo“ besteht aus dem seit Januar 2023 in der Diskussion befindlichen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) sowie Novellen zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G).

Laut Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) geht die AVG-Novelle noch im Laufe der Woche in die parlamentarische Begutachtung. Das EABG befindet sich dem Minister zufolge in Abstimmung mit den Koalitionspartnern der ÖVP, den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos). Es soll „noch im Sommer“ zur Begutachtung ausgesandt werden. Wie die Redaktion aus gut informierten Kreisen erfuhr, peilt die Regierung den Beginn der Begutachtungsfrist für Mitte August an. Die UVP-Novelle schließlich möchte die Regierung über den Sommer erarbeiten und im Herbst im Parlament behandeln. 

Wie berichtet, muss das EABG ohnehin zügig beschlossen werden. Es dient der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III), hinsichtlich derer Österreich säumig ist. Ein Vertragsverletzungsverfahren läuft. Laut der Präsentation zur Regierungssitzung am 23. Juli etabliert das EABG „einen One-Stop-Shop bei Energieprojekten ebenso wie einheitliche Kriterien und Schwellenwerte für die Freistellung sowie die Art des erforderlichen Genehmigungsverfahrens“.

Genehmigungspflicht für PV-Anlagen auf Dächern soll entfallen

Hattmannsdorfer zufolge soll beispielsweise die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern künftig keiner Genehmigung mehr bedürfen. Dies gilt auch für PV-Anlagen im Grünland, wenn sie nicht mehr als 1.500 Quadratmeter Fläche aufweisen. In einem Zuge will die Regierung die zwischen Bund und Ländern zersplitterten elektizitätswirtschaftlichen Kompetenzen „straffen“. Gesetzlich festgeschrieben wird auch das „überragende öffentliche Interesse“ an Projekten zur Umsetzung der Energiewende. 

Das UVP-Gesetz wurde erst im Herbst 2023 novelliert. Laut einer Aussendung von Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) geht es bei der kommenden Novelle unter anderem um „die Schaffung weiterer Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen: Praxistaugliche und umweltfreundliche Lösungen, die strategisch notwendige Projekte ermöglichen und gleichzeitig dem Umweltschutz dienen, sollen forciert werden“.

Die Gründung einer Bürgerinitiative bedarf künftig einer persönlichen Unterschrift vor der zuständigen Gemeindebehörde, wie dies für die Einleitung von Volksbegehren bereits jetzt gilt. Laut Hattmannsdorfer möchte die Regierung „dem Bürgerinitiativen-Tourismus, den es zum Teil gibt, einen Riegel vorschieben“.

Die AVG-Novelle schließlich soll laut dem Vortrag zur Regierungssitzung eine elektronische Kundmachungsplattform für Großverfahren einführen, „auf der alle wesentlichen Verfahrensschritte in übersichtlicher Form verbindlich festgehalten und dokumentiert werden. Weitere Vereinfachungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Digitalisierungsmöglichkeiten sollen geprüft werden“. Als „Großverfahren“ gelten laut Hattmannsdorfer künftig Verfahren mit mindestens 50 Beteiligten, nach derzeitiger Rechtslage sind es mindestens 100 Beteiligte.

Hoffen auf Fünf-Parteien-Einigung 

Aufheben möchte die Bundesregierung die sogenannte„Ediktalsperre“. Ihr zufolge ist in der Zeit vom 15. Juli bis 25. August und vom 24. Dezember bis 6. Januar die Kundmachung eines Verfahrens per Edikt nicht zulässig. 

Ferner sollen laut dem Vortrag „Regelungen des UVP-G, die sich praktisch bewährt haben, für das Großverfahren nach dem AVG übernommen werden“. Darunter ist das Recht der jeweiligen Behörde, den am Verfahren Beteiligten eine Frist für das Vorbringen weiterer ihrer Ansicht nach wesentlicher Sachverhalte zu setzen: „Verspätetes Vorbringen ist in der Folge von der Behörde nicht zu berücksichtigen.“ 

Für alle drei Gesetzesvorhaben bedarf die Bundesregierung einer Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament und damit der Zustimmung der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei (FPÖ) oder der Grünen. Hattmannsdorfer konstatierte, die Grünen hätten nun „die riesengroße Chance, die Energiewende endlich zur Umsetzung zu bringen. Und am Schönsten wäre es, wenn wir jeweils eine Fünf-Parteien-Einigung bei diesen zentralen Gesetzen zusammenbringen“.
 

Klaus Fischer
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Mittwoch, 23.07.2025, 16:03 Uhr

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